An der Generalversammlung der EVZ Holding AG vom 7. September 2020 wurde beschlossen, dass die Inhaberaktien gestützt auf das per 1. November 2019 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke in Namenaktien umgewandelt werden.
Hiermit werden die Inhaberaktionäre, welche ihrer gesetzlichen Meldepflicht von Art. 697i OR bisher nicht nachgekommen sind und bisher noch nicht im Verzeichnis der Inhaberaktionäre eingetragen sind, aufgefordert, der gesetzlichen Meldepflicht gemäss Art. 697i OR nachzukommen.
Für eine ordnungsgemässe Eintragung werden die Aktionäre gebeten den Begleitbrief (wurde bei bereits gemeldeten Aktionären zudem per Post versendet) zu lesen und gemäss Beschreibung vorzugehen.