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Annulierungsbedingungen

Es gelten folgende Annullierungsbedingungen:

Eine Annulation der Reservation bedarf einer schriftlichen Rückbestätigung durch den EVZ. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim EVZ.

Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann der EVZ die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen:          

Annullation bis 60 Tage vor dem Spieldatum:20% Kostenfolge
Annullation bis 30 Tage vor dem Spieldatum:50% der Buchung
Annullationen ab 30 Tage vor dem Anlass:       100% der Buchung
Generalsponsorin
Zuger Kantonalbank
Hauptsponsoren
Sika
Bossard
Novartis
Binelli Group
Mycasino
Ottos