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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Angebote fest. Wir bitten Sie, diese sorgfältig zu lesen, da sie die Grundlage für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns bilden. Mit der Nutzung unserer Angebote erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ticketing

Die Veranstaltungsbesucher anerkennen die folgenden Geschäftsbedingungen als Grundlage für den Besuch einer Veranstaltung des EVZ, respektive dessen Firmen EVZ Sport AG, EVZ Gastro AG und The Hockey Academy AG. 

1. Die Veranstaltungsbesucher anerkennen mit dem Erwerb eines Tickets und/oder mit dem einmaligen Eintritt in die BOSSARD Arena die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des EVZ und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden können. 

2. Der EVZ behält sich beim Einlass in die BOSSARD Arena vor, bei ermässigten Tickets einen entsprechenden Nachweis der Personalien mittels gültigem Personalausweis (wie ID, Fahrausweis, Ausländerausweis etc.) zu verlangen. Kinder unter 6 Jahren dürfen die BOSSARD Arena nur in Begleitung von Erwachsenen betreten. 

3. Print@home und E-Tickets werden am Eingang der Veranstaltung mit einem Scanner geprüft. Ist der Zutrittscode auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar oder der Zutrittscode nicht erkennbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Werden Veranstaltungsbesucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises. Der erste Inhaber eines Print@home- oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Jede Zuwiderhandlung wird geahndet, strafrechtlich zur Anzeige gebracht und auch zivilrechtlich verfolgt. 

4. DerEintritt zu den Veranstaltungen des EVZ ist nur mit gültigem Ausweis (Ticket, Abonnement) gestattet. Der Eintritt ist einmalig. Bei einem frühzeitigen Verlassen der BOSSARD Arena während eines Spieles oder einer Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Die Tickets sind für die aufgedruckten Sektoren und Plätze der Arena gültig, bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung aufzubewahren und dem Sicherheitspersonal jederzeit auf Verlangen vorzuweisen. 

5. Beim Eintritt in die BOSSARD Arena können die Zuschauer ohne konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts auch unter den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen durchsucht werden (Visitation). Ebenfalls kann beim Eintritt in die BOSSARD Arena ohne konkreten Verdacht die Identität von Zuschauern kontrolliert und erfasst werden. Zu diesem Zweck werden sowohl Gesicht als auch der Personalausweis (amtliches Ausweispapier wie ID, Führerausweis, Ausländerausweis etc.) fotographisch festgehalten. Die dadurch erfassten Daten werden zum Abgleich der Identität mit allfälligen Einträgen im Informationssystem HOOGAN und zum Zweck allfälliger Strafverfolgung verwendet. Bei einer Verweigerung der Visitation und/oder Identitätserfassung wird der Zutritt in die BOSSARD Arena entschädigungslos verweigert. 

6. Die Veranstaltungsbesucher verpflichten sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche vom Sicherheitspersonal vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. 

7. Das Einnehmen sowie auch das Verlassen der Sitzplätze ist nur bei Spielunterbrüchen erlaubt. Rückgabe oder Umtausch des Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Tickets werden grundsätzlich nicht ersetzt. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt das Ticket automatisch für das Verschiebungsdatum. Wird ein Spiel abgebrochen (Lichtausfall, Nebel o.a.) und muss es in der Folge neu angesetzt werden, so behält das gekaufte Ticket seine Gültigkeit für die Ersatzveranstaltung. Weitergehende Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Wird das neu angeordnete Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit gespielt (z.B. bei Verfügungen wegen Hooliganismus) verfallen die Tickets und es können auch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. 

8. Die Veranstaltungsbesucher werden in der BOSSARD Arena aus Sicherheitsgründen mittels Videoüberwachung gefilmt. In der ganzen BOSSARD Arena, mit Ausnahme der dafür vorgesehenen und markierten Aussenzonen, herrscht absolutes Rauchverbot. Das Mitbringen und Benutzen von Glasbehältern, PET-Flaschen, Dosen, jeglichen Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, sämtlichen Feuerwerkskörpern, Knallpetarden, pyrotechnischen Gegenständen und Lasergeräten ist strikte untersagt. Entsprechende Gegenstände werden beschlagnahmt und vernichtet. Das Mitbringen und Benutzen von Megaphonen und Fahnen ist nur mit strikten Auflagen erlaubt. Das Werfen von Gegenständen auf die Eisfläche ist verboten und wird geahndet. Jegliche Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Veranstalters können mit einem entschädigungslosen Ausschluss von der Veranstaltung und einem allfälligen Stadionverbot sanktioniert werden. Überdies können Widerhandlungen eine Anzeige beim zuständigen Gericht zur Folge haben. Für jegliches Fehlverhalten, welches gegen die Stadionordnung verstösst oder zur Ausstellung eines Stadionverbots führt, wird der betroffenen Person eine Administrationsgebühr von pauschal CHF 350.- in Rechnung gestellt. Der Veranstalter behält sich zudem vor, ausgesprochene Bussen für Verstösse und die damit entstandenen Umtriebe direkt an die fehlbaren Personen in Rechnung zu stellen, wobei mehrere gleichzeitig fehlbare Personen für diese Kosten solidarisch haftbar sind. 

9. Bild und Filmaufnahmen in der BOSSARD Arena: Foto- und Filmaufnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des EVZ. Im Verlauf der Veranstaltung können durch den EVZ oder dem Veranstalter Foto- oder Videoaufnahmen gemacht werden, die zu Werbezwecke oder für den Einsatz in den sozialen Medien bestimmt sind. Der Besucher erteilt mit dem Erwerb des Tickets sein Einverständnis zu diesen Aufnahmen. 

10. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vereinbarungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. 

11. Des Weiteren gelten die Stadionordnung der BOSSARD Arena, die Reglemente der Swiss Ice Hockey Federation sowie die aktuell geltenden Regelungen für den Matchbesuch.  

12. Die Veranstaltungsbesucher anerkennen für sämtliche Rechtsstreitigkeiten Zug als ausschliesslichen Gerichtsstand. // EVZ Management AG, März 2022 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ticketversicherung

Für einen risikolosen Ticketkauf können Sie das Ticketrückerstattungsprogramm von JM Marketing Ltd., vertreten durch SecureMyBooking.com Ltd., nutzen. Sie können sich absichern, falls Sie es aus versicherten Gründen nicht zu unserem Event schaffen sollten. 

Ausführliche Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketrückerstattungsprogramms finden Sie unter www.securemybooking.com  

Nutzungsbedingungen - EVZ Free WiFi

1. Allgemein 

Die EVZ Management AG (EVZ) bietet ihren Kunden in der BOSSARD Arena einen drahtlosen Internetzugang an („EVZ Free“). Das EVZ Free WiFi wird durch den EVZ selber sowie ausgewählte Vertragspartner betrieben. Diese Nutzungsbedingungen EVZ Free WiFi („Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung des EVZ Free WiFi. Die Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn der EVZ dem Kunden den Zugang zum Internet via EVZ Free WiFi auf Grund einer erfolgreichen Anmeldung durch den Kunden gewährt. 

2. Anwendbare Vertragsbestimmungen 

Der Vertrag über die Nutzung des EVZ Free WiFi kommt zwischen dem Kunden und dem EVZ zustande. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Datenschutzbestimmungen des EVZ. Diese sind unter www.evz.ch einsehbar. 

2.1  Internetzugang und Anmeldung: Der EVZ stellt ihren Kunden mit dem EVZ Free WiFi in der BOSSARD Arena einen Internetzugang bereit, welcher nach erfolgreicher Anmeldung durch den Kunden mittels in der Schweiz verbreiteter WLAN-fähiger Endgeräte benutzt werden kann. Der EVZ stellt ebenfalls die für die Anmeldung zum EVZ Free WiFi notwendige Schnittstelle zur Verfügung, an welcher sich der Kunde mittels den von EVZ angeforderten Informationen und Bestätigungen manuell für die Nutzung des Internet-Zugangs anmelden kann. 
2.2  Einschränkungen: Der EVZ stellt das EVZ Free WiFi lediglich im Rahmen ihrer technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Verfügung. In diesem Sinne schliesst der EVZ jegliche Gewährleistung für Verfügbarkeit, Störungsfreiheit, Datenübertragungsqualität oder Mindestbandbreiten explizit aus. 
Der Internetzugang kann zudem aufgrund gesetzlicher Vorgaben Einschränkungen unterliegen. Insbesondere behält sich der EVZ vor, gewisse Dienste bzw. Internetseiten jederzeit nach eigenem Ermessen zu sperren. Bei übermässiger Nutzung durch einen Kunden kann der EVZ zudem die Bandbreite für den Kunden limitieren oder den Kunden vom EVZ Free WiFi ausschliessen. 
2.3  Sicherheit: Der Internetzugang mittels EVZ Free WiFi dient der privaten Nutzung und erfolgt in der Regel ungesichert oder nur schwach gesichert. Der EVZ weist ausdrücklich darauf hin, dass die allenfalls bereitgestellten standardisierten Verschlüsselungstechnologien zwischen Endgerät und dem EVZ Free WiFi nur einen schwachen Schutz vor dem Zugriff Dritter bieten. Die Sicherung der Verbindung mittels entsprechender Technologien obliegt daher ausschliesslich dem Kunden. 
2.4  Kosten: Die Nutzung des EVZ Free WiFi ist für Kunden des EVZ kostenlos. Es können jedoch Nutzungsgebühren und Kosten bei der Nutzung von Websites, Services etc. von Dritten anfallen. Solche Nutzungsgebühren und Kosten sind durch den Kunden selber zu tragen und der EVZ schliesst jegliche Haftung hierfür aus.      

3. Leistungen des Kunden 

3.1  Anmeldeverfahren: Die Anmeldung für das EVZ Free WiFi erfolgt per Login mittels Email-Adresse. Soweit für die Anmeldung persönliche Informationen erforderlich sind, ist der Kunde zu deren wahrheitsgetreuen Angabe verpflichtet. 
3.2  Rechtmässige Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, das EVZ Free WiFi sachgerecht und ausschliesslich in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen für den privaten Gebrauch zu nutzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde jegliche rechtswidrigen oder strafbaren Handlungen mittels EVZ Free WiFi zu unterlassen. Verboten sind unter anderem der Abruf, Download oder die Bereitstellung (direkt oder indirekt anhand von Links) pornographischer, gewaltverherrlichender oder rassistischer Inhalte oder die Verletzung von Immaterialgüterrechten (bspw. durch die Nutzung von Peer-2-Peer oder ähnlichen Netzwerken oder Plattformen zum Zwecke des Anbietens, Downloadens, Vermittelns etc. von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Videos, Filme, E-Books, etc.). Die Verantwortung für Publikationen im Internet und deren Inhalten liegt ausschliesslich beim Kunden. 
Im Falle einer Verletzung dieser Klausel wird der Kunde den EVZ von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte deswegen allenfalls gegen den EVZ geltend machen und sie für alle Kosten entschädigen, welche ihr durch diese Vertragsverletzung entstehen. 
3.3  Verantwortung für Nutzung: Der Kunde nutzt das EVZ Free WiFi und das dadurch öffentlich zugängliche Internet auf eigene Verantwortung. Der Kunde anerkennt, dass der EVZ keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Inhalte oder Services auf Websites Dritter übernehmen kann. Der Kunde ist alleine für den Schutz seines Endgerätes, mit welchem er das EVZ Free WiFi nützt, und seiner Informationen und Daten verantwortlich. Schutzmassnahmen wie Firewalls, Anti-Viren Software, VPN-Software oder Verschlüsselung können erschweren, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die Netzwerkverbindung und Daten erlangen können. Der Kunde ergreift selber solche Schutzmassnahmen. Der Kunde ist für jeglichen Schaden an seiner Hard- oder Software, Datenverlust oder andere Formen von Verlust, die auf eine Nutzung des EVZ Free WiFi zurückzuführen sind, allein verantwortlich, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens EVZ verursacht worden ist. 
Entstehen mangels ausreichender Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen durch fremde Systeme oder der Verbreitung von Computerviren bei der Nutzung des EVZ Free WiFi durch Kunden Störungen oder Schäden an Anlagen des EVZ oder Dritten, kann der EVZ seine Leistungserbringung ohne Vorankündigung einstellen und behält sich die Geltendmachung des entstandenen Schadens vor. 

4. Weitergabe & Nutzung von Personendaten 

Der EVZ verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Hingegen erlaubt der Kunde dem EVZ die Daten für Marketingzwecke auszuwerten und dem Kunden personifizierte Angebote zu zustellen. 

Besteht der erhärtete Verdacht einer rechts- und/oder vertragswidrigen Nutzung kann auf Begehren der zuständigen Behörden eine personifizierte Auswertung der beim EVZ verfügbaren Personendaten vorgenommen werden. Der EVZ kann zudem die Personendaten eines Nutzers an Dritte weitergeben, wenn dies zur Durchsetzung von Forderungen erforderlich ist. Weiter muss der EVZ allfälligen gesetzlichen Überwachungs- und Auskunftspflichten nachkommen 

5. Haftung 

Der EVZ schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für durch die Benutzung des EVZ Free WiFi entstandene direkte oder indirekte Schäden aus. 

6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

Diese Nutzungsbedingungen unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug. 

EVZ Management AG, September 2018 

Generalsponsorin
Zuger Kantonalbank
Hauptsponsoren
Sika
Bossard
Novartis
Binelli Group
Mycasino
Ottos